In IP-Verletzungsprozessen, insbesondere in Patentverletzungsprozessen, ist es üblich, dass die Argumentation zur Nichtigkeit des Patents eingereicht wird, gleichzeitig leitet der Beklagte jedoch auch ein Nichtigkeitsverfahren beim Japanischen Patentamt ein, dessen Berufungsverfahren beim IP High Court stattfindet. Daher ist ein Team von Spezialisten erforderlich, die nicht nur in Zivilverfahren vor Gericht, sondern auch in Nichtigkeitsverfahren vor dem Japanischen Patentamt und dem IP High Court spezialisiert sind. Sonderhoff & Einsel verfügt über starke Teams für IP-Gerichtsverfahren, die sowohl aus Patentanwälten als auch aus Rechtsanwälten bestehen, in denen die hohe Expertise von Patentanwälten in ihren Fachgebieten und Patenterteilungsverfahren sowie die hervorragende Expertise von Rechtsanwälten in IP-Verletzungsprozessen und Nichtigkeitsverfahren integriert sind.
Japanische Patentanwaltskammer (1989)
Juristische Fachgebiete
Patentverletzungsprozesse, Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Japanischen Patentamt und dem IP High Court