Die Geschichte von Sonderhoff & Einsel ist die Geschichte ungewöhnlicher Persönlichkeiten, deren Leben sich untrennbar mit Japan verbunden hat – bis heute ist sie die Geschichte von deutschen Rechts- und Patentanwälten, die in Japan erfolgreich bestehen und mit dem dabei erworbenen Wissen für den Erfolg ihrer Mandanten wirken.
Die Gründung unserer Kanzlei lässt sich zurückverfolgen in das Jahr 1910. Am 8. Februar 1910 erhielt der damals 32jährige deutsche Jurist Dr. Karl Vogt die Zulassung als Patentanwalt in Japan. Zusammen mit dem englischen Barrister Charles Neville Crosse und dem australischen Solicitor Gilbert Octavius Heath gründete Vogt in Yokohama die Sozietät „Crosse, Heath & Vogt“. Dr. Vogt übernahm dabei die deutsche Praxis im stark aufblühenden deutschen Handel.
Ursprünglich einer Karriere als Dirigent oder Komponist zugeneigt, hatte Vogt das Studium der Rechtswissenschaft und, auf Rat seines Vaters hin, der japanischen Sprache betrieben, um in den diplomatischen Dienst beim deutschen Auswärtigen Amt aufgenommen zu werden. Nach bestandenem Dolmetscherexamen Japanisch, juristischem Referendarexamen und –dienst sowie juristischer Promotion und Heeresdienst in Deutschland kam er 1903 an die deutsche Botschaft nach Japan.
Jedoch verlief die diplomatische Karriere für Vogt nicht zufriedenstellend. Seine juristischen Stellungnahmen wurden von seinen Vorgesetzten geschätzt, die Beförderungsaussichten stellten sich für den jungen Mann aber als nicht zufriedenstellend dar. Aufgrund seiner juristischen Promotion in Deutschland wurde Vogt in Japan die Zulassung zum japanischen Patentanwalt erteilt. Durch seinen vorigen diplomatischen Dienst in der deutschen Gemeinde bekannt und geschätzt, begann Vogt mit dem Aufbau einer Patentanwaltskanzlei in Yokohama. Aber auch allgemeine Rechtsfragen konnten durch die Mithilfe japanischer Rechtsanwälte bearbeitet und, wenn nötig, sogar vor Gericht ausgetragen werden.
Nachdem der dreijährige Vertrag mit den englischen Partnern ohne Erneuerung abgelaufen war, brach im Sommer 1914 der erste Weltkrieg aus. Vogt wurde zum Militärdienst nach Tsingtau einberufen. Die Büroaktivität erhielt währenddessen sein angestellter japanischer Rechtsanwalt aufrecht.
Vogt führte nach Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft im Kriegsgefangenenlager Kurume 1919 seine Anwaltspraxis allein in Yokohama fort, die infolge der rapiden technischen Entwicklung Deutschlands einen rapiden Aufschwung nahm. Anfang 1927 lernte Vogt, der nach Nachwuchs für die Kanzlei Ausschau hielt, in Hamburg über einen Bekannten den deutschen Juristen Dr. Roland Sonderhoff kennen, der zu jener Zeit als Prokurist der Norddeutschen Bank arbeitete, und konnte ihn für die Tätigkeit in Japan interessieren. Am 15. März 1929, in der Zeit vor der großen Wirtschaftskrise, siedelte Sonderhoff nach Japan über und wurde Angestellter der Kanzlei, um Vogt bei seiner Arbeit in Japan zu unterstützen. 1932 wurde Sonderhoff interner Teilhaber, die Kanzlei wurde nun unter dem Namen „Dres. K. Vogt & R. Sonderhoff“ fortgeführt. Bis 1939 wuchs sie auf 40 Angestellte.
Auch während des zweiten Weltkriegs blieb Vogt in Japan. Sonderhoff war während der Kriegszeit u.a. als Syndikus der deutschen Handelskammer in Japan tätig. 1946 wurde das Yaesu-Gebäude, in dem sich die Kanzlei befand, durch die Alliierten konfisziert und die Kanzlei zwangsweise geschlossen. Sonderhoff musste aufgrund der allgemeinen Repatriierung 1947 mit seiner Familie nach Deutschland zurückkehren, Vogt gehörte zu den wenigen Deutschen, die in Japan bleiben durften. Trotz bereits eingeschränkter Gesundheit widmete er sich dem Wiederaufbau seiner Kanzlei, die er ab 1949 mit Genehmigung der japanischen Behörden zunächst wieder allein in seinem Wohnhaus aufnahm.
Sonderhoff holte in der Zwischenzeit in Hamburg erfolgreich das Rechtsreferendariat nach und arbeitete anschließend für kurze Zeit als Rechtsanwalt in Hamburg. Im Jahr 1952 holte Vogt seinen bewährten Partner in die von ihm seit Kriegsende neuaufgebaute Kanzlei zurück – am 10.6.1952 reiste Sonderhoff mit dem ersten einem Deutschen neu erteilten Visum („Nr. 1“) wieder nach Japan ein und setzte seine Arbeit in Tokyo fort.
1954, mit 76 Jahren, trat Vogt als aktiver Partner zurück und blieb beratend tätig. Zu seinem 80. Geburtstag erhielt er in Anerkennung seiner Leistungen das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse. Bis zu seinem Tod mit 82 Jahren 1960 blieb er der einzige in Japan zugelassene ausländische Patentanwalt.
Im Jahr 1956 berief die Kanzlei Dres. Vogt & Sonderhoff den 1927 in Berlin geborenen Rechtsanwalt Reinhard Einsel als neuen Mitarbeiter nach Tokyo. Reinhard Einsel hatte nach Kriegsdienst und -gefangenschaft zunächst eine Ausbildung als Berufsfremdsprachler Englisch absolviert, dann an der Georg-August-Universität in Göttingen Jura studiert. Nach dem Rechtsreferendariat in Celle und der erforderlichen einjährigen Betätigung als Anwaltsassessor war er im März 1956 in Hannover als Rechtsanwalt zugelassen worden, nun, lediglich drei Monate später, nahm er die Arbeit in Tokyo auf. Sofort nach seiner Ankunft in Japan begann Reinhard Einsel ein acht Jahre dauerndes Abendstudium der japanischen Sprache an der berühmten Naganuma-Sprachschule in Tokyo, das er mit dem abschließenden Dolmetscherexamen absolvierte. 1965 wurde Reinhard Einsel auf dem noch immer unter US-Besatzung stehenden Okinawa auch als ausländischer Rechtsanwalt zugelassen – was der Oberste Gerichtshof Japans im Juli 1972, nach der Rückgabe Okinawas an Japan, auf das gesamte japanische Staatsgebiet ausdehnte. Von dieser Zeit an firmierte die Kanzlei als „Sonderhoff & Einsel“. Reinhard Einsel diente bis zu seinem Tod 2009 der deutschen Gemeinde in Japan nicht nur als Anwalt mit Schwerpunkt Patentverletzungsklagen, er übernahm auch diverse Vertrauenspositionen wie den Vorsitz der deutschen Handelskammer, im Vorstand der deutschen Schule und im Fonds für bedürftige Deutsche (BDF). 1975 erhielt er das Bundesverdienstkreuz am Bande, 1992 das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse.
1994 trat Reinhard Einsels aus der Ehe mit seiner japanischen Frau Teiko hervorgegangene Sohn Felix-Reinhard Einsel in die Kanzlei ein. Felix Einsel, Jahrgang 1968, hat in Japan und den USA Rechtswissenschaften studiert. Nach der Zulassung als US-Rechtsanwalt im Staat New York legte Felix Einsel 1999 auch das Patentanwaltsexamen in Japan ab und wurde als Patentanwalt in Tokyo zugelassen. Heute ist er Managing Partner bei Sonderhoff & Einsel. In Zusammenarbeit mit seinem japanischen Partner, dem japanischen Rechtsanwalt Keiji Isaji, kann die Kanzlei erneut auch allgemeine Rechtsmandate in Japan übernehmen. Damit schließt sich ein Kreis – wie zuvor Dr. Karl Vogt, ist Felix Einsel der einzige in Japan als Patentanwalt zugelassene Deutsche, und führt nun als solcher die Kanzlei in das zweite Jahrhundert ihres Bestehens. Mit der einzigartigen Ausrichtung auf europäische, insbesondere deutschsprachige Mandantschaft unterstützt unsere Kanzlei ihre Mandanten – mittlerweile ist Sonderhoff & Einsel auch mit einem kleinen, stetig wachsenden Büro in Peking präsent. All dies auf eine Weise, die so ist, wie die Kanzlei selbst – traditionsbewusst und multikulturell, kompetitiv und den Herausforderungen der jeweiligen Zeit begegnend, zum Wohle unserer Mandanten.