Welche Art von Abbildungen oder Zeichnungen sind zulässig?
Eine Abbildung kann aus Strichzeichnungen, computergenerierte Zeichnungen oder Fotographien bestehen. Es sind sowohl schwarz-weiß (Graustufen) als auch farbige Abbildungen zulässig. Konturlinien und Schattierungen sind nicht erforderlich.
Hinsichtlich nicht beanspruchter Bereiche verweisen wir auf unser Informationsblatt „Teil-Designs“.
Wie viele Abbildungen werden benötigt?
In Japan müssen Abbildungen für alle sechs Seiten des Designs in der Normalprojektion oder mindestens zwei isometrische Darstellungen, die alle Seiten des Designs ausreichend wiedergeben, erforderlich. Die genannten Abbildungen werden auch benötigt, wenn das zu schützende Merkmal des Designs nur auf einer Seite erkennbar ist oder das Design mit perspektivischen Ansichten ausreichend dargestellt werden kann.
Ausnahmen sind nur symmetrische Designs, bei denen eine Abbildung für alle identischen Ansichten benutzt werden kann. Ebenfalls kann bei schweren Maschinen und Fahrzeugen die Unteransicht weggelassen werden.
Beispiel zu der Normalprojektion: