Können in Japan mehrere Designs mit einer Anmeldung eingereicht werden?
Nein. Im Gegensatz zum Europäischen Geschmacksmustergesetz kann in Japan keine Sammelanmeldung eingereicht werden. Falls eine prioritätsbegründende Designanmeldung mehrere Designs beinhalten sollte, muss gemäß dem Japanischen Designrecht für jedes Design eine separate Anmeldung in Japan hinterlegt werden. Das Prinzip nennt sich „one-design-per-object” (Ein Design per Gegenstand).
Wie wird „ein Design“ bestimmt?
Falls sich die Designs in Form, Farbe, Verzierung oder ähnliches bereits gering unterscheiden sollten, werden Sie als unterschiedliche Designs einstufen. Somit wird es erforderlich sein, für jedes Design eine eigene Anmeldung beim Amt zu hinterlegen.
Falls sich jedoch die Form eines Designs bei der Anwendung ändern sollte, ist es möglich alle diese Variationen als „ein Design“ einzureichen. Zum Bespiel kann ein Design eines Kabriolett sowohl im geschlossenen als auch im offenen Zustand als ein Design betrachtet und somit angemeldet werden.
Ausnahmen
a) Falls physikalisch getrennte Formen eine starke Verbindung (z.B. in ihrer Symmetrie) aufweisen, werden sie als ein Design betrachtet, auch wenn sie physikalisch nicht zu einem Körper gehören, wie in der unten aufgeführten Form dargestellt: