Gesellschaftsrechts / M&A
Unser Gesellschaftsrechts- und M&A-Team verfügt über umfassende rechtliche Erfahrung bei führenden globalen und japanischen Anwaltskanzleien in der gesamten Bandbreite öffentlicher und privater, grenzüberschreitender wie auch inländischer Transaktionen, einschließlich Fusionen, Übernahmen, Joint Ventures, strategische Allianzen, Aktienübertragungen, Übernahmeangebote und MBOs. Die Transaktionen erstrecken sich über verschiedenste Branchen wie Technologie, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Fertigung und Verbrauchermärkte.
Während unser Team über eine breite und umfangreiche Erfahrung in der Vertretung großer multinationaler Unternehmen verfügt, konzentriert sich unsere Kanzlei auf aufstrebende Unternehmen mit Wachstumspotenzial und ausländische Mittelständler, die an Investitionen in Japan interessiert sind sowie auf japanische Unternehmen, die ihren Marktanteil im Ausland ausbauen möchten.
Unser Team bietet auch rechtliche Beratung bei der Gründung einer japanischen Gesellschaft (einschließlich Kapitalgesellschaften (kabushiki kaisha), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (godo kaisha), Zweigstellen usw.) für ausländische Unternehmen, die daran interessiert sind, ein Unternehmen in Japan zu gründen. Wir beraten auch zu Fragen der Unternehmensführung und– verwaltung sowie weiteren gesellschaftsrechtlichen und regulatorischen Anforderungen.
Handelsgeschäfte
Wir beraten zu allen Formen und Arten von Handelsverträgen, einschließlich Lizenz-, Herstellungs-, Verkaufs-, Dienstleistungs-, Vertriebs- und Lieferverträgen. Unser Ziel ist es, die Geschäftsbedürfnisse des Kunden zu verstehen, damit wir ihm eine sachgerechte Rechtsberatung geben können, die alle kommerziellen Risiken berücksichtigt.