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Was ist ein eine Geheimhaltung von Designs?
Das Eintragungsverfahren in Japan beginnt mit der Prüfung der Anmeldung, ob alle Eintragungserfordernisse erfüllt sind. Nach erfolgreicher formaler und materieller Prüfung ergeht eine Eintragungsbewilligung, woraufhin das Design nach Entrichtung der Eintragungsgebühr eingetragen wird. Wenig später nach der Eintragung folgt die Veröffentlichung des Designs im Designblatt. Diese Veröffentlichung erfolgt gewöhnlich innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach Eintragung des Designs.
Die Geheimhaltung erlaubt es jedoch, diese relativ kurze Zeitspanne zwischen der Eintragung und Veröffentlichung des Designs zu verlängern. Durch die Beantragung der Geheimhaltung, ist eine Aufschiebung der Bekanntmachung für bis zu 3 Jahre ab dem Eintragungstag möglich.
Wie effektiv ist die Geheimhaltung?
Die Beantragung der Geheimhaltung ermöglicht das Design selbst nach Eintragung geheim zu halten, z.B. wenn die öffentliche Bekanntmachung des Designs noch nicht gewünscht wird, da das Produkt noch nicht auf dem Markt ist.
Auch in Japan gilt das so genannte „First-to-File“ Prinzip, bei der eine möglichst frühe Einreichung der Anmeldung zu bevorzugen ist. Eine frühe Anmeldung kann jedoch dazu führen, dass das Design früher als erwartet veröffentlicht wird. In solchen Fällen ist die Beantragung der Geheimhaltung eine wirksame Möglichkeit, die Bekanntmachung des Designs aufzuschieben.
Wie kann die Geheimhaltung beantragt werden?
Die Aufschiebung der Bekanntmachung im Designblatt kann bereits bei der Einreichung der Anmeldung beantragt werden, wobei der Zeitraum der gewünschten Aufschiebung in dem Anmeldeantrag angegeben werden muss.
Wie oben beschreiben, ist die Eintragungsgebühr nach Erhalt des Eintragungsbeschlusses zu entrichten. Zu diesem Zeitpunkt besteht eine zweite Gelegenheit, die Aufschiebung der Bekanntmachung zu beantragen. Hierzu muss der gewünschte Zeitraum für die Aufschiebung bei der Einzahlung der Eintragungsgebühr angegeben werden.
In beiden Fällen ist eine zusätzliche Amtsgebühr für die Aufschiebung der Bekanntmachung zu entrichten.
Wie lange ist es möglich, das eingetragene Design geheim zu halten?
Ein Design kann bis zu 3 Jahre ab dem Eintragungstag (nicht ab dem Anmeldetag) geheim gehalten werden. Innerhalb diesem Zeitraum ist es jederzeit möglich, die Aufschiebungsdauer zu ändern.
Welche Auswirkung hat die Beantragung der Geheimhaltung?
Mit der Eintragung des Designs wird das Japanische Patentamt das Design nur formal, d.h. ohne den Namen der Entwerfer, der Bezeichnung der Produkte und den Abbildungen, im Designblatt veröffentlichen:
Nach Ablauf des Aufschiebungszeitraums, werden die Abbildungen und die weiteren Angaben nachträglich in einem weiteren Designblatt veröffentlicht:
Hat die Geheimhaltung irgendwelche Nachteile?
Ein Inhaber eines Designrechts, welches sich in einem „Geheimhaltungsstatus“ befindet, kann eine einstweilige Verfügung gegen Dritte erst nach einer schriftlichen Abmahnung durchsetzen. Dieser Abmahnung müssen Abbildungen des eingetragenen Designs beigefügt werden, die durch einen Bevollmächtigten des Japanischen Patentamts beglaubigt werden müssen.