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Tokyo 100-0005
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Bisher war es nur möglich, fremdsprachige Patentanmeldungen mit Anmeldungsunterlagen in Englisch einzureichen. Seit dem 1. April 2016 ist es gemäß den Änderungen durch das JPO jedoch möglich, fremdsprachige Patentanmeldungen auch in einer anderen Sprache einzureichen.
Die japanische Übersetzung der Anmeldungsunterlagen kann innerhalb einer Frist von 16 Monaten ab dem Prioritätsdatum nachgereicht werden.
Dementsprechend reicht Sonderhoff & Einsel seit dem 1. April 2016 alle Direktanmeldungen in der Originalsprache ein, unter der Voraussetzung, dass keine gegenteiligen Weisungen durch unsere Mandanten vorliegen.