Shin Marunouchi Center Bldg. 18th Floor
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Tokyo 100-0005
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Zum 1. April 2019 wird ein neues System zum Nachlass auf
Prüfungsantrags- sowie Erteilungs- und Jahresgebühren eingeführt. Dieses System
kann für alle Anmeldungen, für die, unabhängig vom Anmeldetag, am oder nach dem
1. April 2019 Prüfungsantrag gestellt wird, angewendet werden.
Berechtigt für den Nachlass sind in erster Linie kleine
und mittelständische Betriebe und Venture-Unternehmen sowie Universitäten. Das
Antragsverfahren für dieses System wird stark vereinfacht, so dass es, wie im
Vergleich zum gegenwärtigen System, nicht notwendig sein wird, Antragsformulare
einzureichen, und es lediglich ausreicht, im Prüfungsantragsformular bzw. Einzahlungsformular
für Erteilungs- und Jahresgebühren anzugeben, dass der Anmelder den Nachlass
erhalten möchte und dass die Einreichung des entsprechenden Antragsformulars
weggelassen wird, um den Gebührennachlass zu erhalten. Darüber hinaus müssen
auch keine Nachweisdokumente mehr eingereicht werden und alle Anträge werden vereinheitlicht
an das JPA gerichtet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an
uns.