• Steuerberatung

Mit unserem Team zugelassener japanischer Steuerberater und mehr als 10 zweisprachigen Mitarbeitern unterstützen wir, Sonderhoff & Einsel Tax Co., Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen Steuer-, Buchhaltungs- und Gehaltsabrechnungsbelangen gemäß den japanischen Gesetzen und Regelungen.

Ein wichtiger Punkt bei einer Firmengründung in Japan ist die Wahl der Unternehmensform, bspw. Repräsentationsbüro, Niederlassung oder Tochtergesellschaft. Unsere japanischen Steuerberater bieten Ihnen Beratung und Unterstützung bei der Planung und Auswahl der für Sie geeigneten Unternehmensstruktur. In Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung des Sonderhoff & Einsel Law and Patent Office bieten wir einen One-Stop-Service in allen rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen bezüglich Firmengründungen in Japan an.

Unsere Dienstleistungen umfassen die Buchhaltungs- und Berichtserstellung unter Berücksichtigung von Konzernkontenplänen und Vorgaben der Muttergesellschaft. Weiterhin erstellen wir Abschlussberichte basierend auf japanischen Bilanzierungsregeln oder IFRS.

Wir bieten die Erstellung von Gehaltsabrechnungen an, wozu unter anderem auch die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge gehört. Außerdem erstellen wir alle regelmäßig notwendigen Berichte und erledigen die Formalitäten, wenn ein neues Arbeitsverhältnis begonnen oder ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird.

Unsere japanischen Steuerberater helfen Ihnen bei der Erfüllung der umfangreichen steuerlichen Pflichten. Unsere Leistungen umfassen z.B. die Erstellung von Körperschaftsteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Vermögensteuererklärungen und Steuererklärungen für die in Japan zu entrichtende Büroraumsteuer. Auch stehen wir internationalen Unternehmen bei der strategischen Steuerplanung beratend zur Seite.

Bei grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendungen können Sie auf unsere langjährige Erfahrung zählen. Unsere japanischen Steuerberater bieten Unternehmen Steuerplanungsvorschläge für Entsendungen, was auch die Beratung hinsichtlich der Regeln von Doppelbesteuerungs- und Sozialversicherungsabkommen umfasst. Für Privatpersonen erstellen wir Einkommensteuererklärungen und bieten die Berechnung der Lokalsteuer und der Steuervorauszahlungen an.

Nach Absprache mit unseren Mandanten bieten wir Steuerberatungsleistungen wie bspw. die Berechnung latenter Steuern, Beratungen bei Prüfungen der Steuerbehörde, die Anfertigung von Verrechnungspreisstudien, die Erstellung und Einreichung von Anträgen im Zusammenhang mit Steuerabkommen, die Dienstleistung als Steuerbevollmächtigten für ausländische Mandanten, die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen usw. an.