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Am 05. Februar 2020 veranstaltete S&E einen Vortrag zum europäischen Designrecht mit dem Titel “Designschutz in Europa – ein starkes IP-Recht”.
S&E lud Dr. Achim Vierheilig, Patentanwalt von Klunker IP und Herrn Andreas Haberl, Rechtsanwalt von Preu Bohlig, ein.
Im Verlauf des Abends referierten Herr Haberl und Dr. Vierheilig zu vier Themen mit den Schwerpunkten “Erlangung von Designschutz in Europa”, “Schutzumfang und Anmeldestrategien”, “Designschutz ohne Registrierung” und “Update Brexit”.
Dabei verglichen sie die Eintragung von Geschmacksmustern in Deutschland und der EU, den Schutzumfang und die Verletzung der Schutzrechte anhand vieler konkreter Fälle. Darüber hinaus erläuterten sie Änderungen und Brennpunkte nach dem Brexit, die Auswirkungen auf das EU-Geschmacksmuster sowie die Auswirkungen auf anhängige EU-Geschmacksmusteranmeldungen und die Erschöpfung von Geschmacksmusterrechten.
Der Vortrag wurde auf Englisch gehalten und unser Patentanwalt übersetzte ins Japanische.
Ein Empfang im Anschluss gab den Teilnehmern weitere Gelegenheit, sich mit Dr. Achim Vierheilig und Herrn Andreas Haberl auszutauschen.