Angesichts steigender Infektionszahlen mit dem neuartigen Coronavirus hatte unsere Kanzlei bereits zum Schutz der Sicherheit unserer Mitarbeiter und der verzögerungsfreien Fortführung des Bürobetriebs etliche Maßnahmen, wie gleitende Arbeitszeit, ergriffen. Nunmehr haben wir beschlossen, ab dem 01.04. bis zum 31.05. mit einigen Ausnahmen alle Mitarbeiter im Home Office („Telework“) arbeiten zu lassen. Unsere Kommunikation mit unseren Mandanten gestaltet sich dabei wie folgt:
- Um mit den Patent- und Rechtsanwälten in Verbindung zu treten, wenden Sie sich bitte unmittelbar per Mobiltelefon oder Email an den jeweils zuständigen Ansprechpartner. Falls Sie über keine Kontaktdaten verfügen, rufen Sie bitte unsere Zentrale unter +81-3-5220-6500 an. Die dortigen Kollegen stellen die Verbindung zum jeweils zuständigen Ansprechpartner her.
- Neben Telefongesprächen besteht die Möglichkeit, jederzeit webbasierte Videokonferenzen (über Teams, Skype etc.) anzusetzen.
- Elektronische Anmeldungen und andere Verfahren vor dem Japanischen Patentamt können unsere Berufsträger vom Home Office aus führen.
- Unser Pekinger und unser EU-Büro führen ebenfalls mittels Home Office ihren Bürobetrieb fort.
- Bitte beachten Sie, dass alle Fristen vor dem Japanischen Patentamt und bei japanischen Gerichten unverändert weiterlaufen. Unsere Mitarbeiter tragen weiterhin Sorge für die Wahrung.
- Im Notfall oder anderen Fällen, die den Kontakt zu den Repräsentanten der Kanzlei erfordern, setzen Sie sich bitte mit Herrn Felix Einsel (+81-80-3128-6481, einsel@se1910.com) oder Herrn Keiji Isaji (+81-90-3406-6719, isaji@se1910.com) in Verbindung.