Shin Marunouchi Center Bldg. 18th Floor
1-6-2 Marunouchi, Chiyoda-ku
Tokyo 100-0005
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Aufgrund der Umsetzung der Revision des Japanischen Wettbewerbsrechts wird die Amtsgebühr zur Stellung eines Prüfungsantrags zum 1. April 2019 erhöht.
Die neue Amtsgebühr gilt für alle Patentanmeldungen, die am oder nach dem 1. April 2019 in Japan eingereicht werden. Für PCT-Anmeldungen gilt das internationale Anmeldedatum.
In Japan eingereichte PVÜ-Anmeldung:
138.000 JPY + 4.000 JPY/Anspruch (vorher: 118.000 JPY + 4.000 JPY/Anspruch)
PCT-Anmeldungen, für die der internationale Recherchebericht nicht vom Japanischen Patentamt erstellt wurde:
124.000 JPY+ 3.600 JPY/Anspruch (vorher: 106.000 JPY + 3.600 JPY/Anspruch)
Bitte beachten Sie, dass bei Teilanmeldungen und Umwandlungen von Anmeldungen der ursprüngliche Anmeldetag nicht zur Festlegung der Amtsgebühr zur Stellung des Prüfungsantrags herangezogen wird, d.h. es gilt der Tag, an dem die Anmeldung tatsächlich in Japan eingereicht wurde.